Elektroprüfungen gemäß DGUV V3.
Elektrische Geräte, die sich (während des Betriebs) schnell und unkompliziert an einen anderen Standort bringen lassen, werden als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bezeichnet. Diese besitzen in den häufigsten Fällen einen Stecker und wiegen nur wenige Kilogramm.
Lange Ausfallzeiten und Maschinenunfälle lassen sich präventiv durch regelmäßige Prüfzyklen verhindern. Gerade bei elektrischen Maschinen mit komplexen technischen Anforderungen ist eine individuelle Geräteprüfung mit hochqualifiziertem Fachpersonal unerlässlich.
Die Bezeichnung der elektrischen Anlage kann im Bezug zur DGUV V3 Prüfung oft zu Missverständnissen oder Unklarheiten führen. Was genau ist eine elektr. Anlage und welche Geräte fallen unter diese Bezeichnung? Im Allgemeinen besteht eine elektr. Anlage aus mehreren einzelnen Teilgeräten.
Haben Sie das schon gewusst?
Warum prüfen?
Die Berufsgenossenschaften schreiben mit der DGUV-Vorschrift 3 vor, dass jeder Unternehmer zu einer Überprüfung elektrischer Betriebsmittel verpflichtet ist.
Das sind alle elektrischen Geräte, die mittels Netzstecker mit einer Stromquelle verbunden sind. Diese Prüfungen sind in bestimmten zeitlichen Abständen zu wiederholen – je nach Anwendungsgebiet.
Wird dieser unternehmerischen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, können empfindliche Strafen drohen. Im Schadensfall hat dies u. U. auch strafrechtliche Konsequenzen.
Was prüfen?
Elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV-Vorschrift 3 haben einen Netzstecker und sind ortsveränderlich oder ortsfest.
Zu ersterem gehören Bürogeräte (Drucker, Kopierer, Laptops, Mehrfachsteckdosen etc.) ebenso wie Werkstattgeräte (Bohrmaschinen, Kabeltrommeln, Staubsauger etc.).
Ortsfeste Betriebsmittel befinden sich meist an einem festen Standort und haben ein hohes Eigengewicht. Hierunter fallen bspw. Kühlschränke, E-Herde, Präsentationsanlagen aber auch Schweißgeräte und elektrische Werkbänke.
Wie prüfen?
Wir prüfen mit mobilen Prüfgeräten der Marke FLUKE, die allen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Dabei werden je nach Gerät unterschiedliche elektrische Strom- und Widerstands-Messungen durchgeführt. Außerdem erfolgt eine Sicht- und Funktionsprüfung sowie eine abschließende Beurteilung.
Bei bestandener Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins. Das erstellte Mess- und Prüfprotokoll ist als Nachweis geeignet, dass man seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.