Ortsfeste Betriebsmittel.

Die Prüfung ortsveränderlicher sowie ortsfester Betriebsmittel (Elektrogeräte) nach DGUV V3 (TRBS 1201), ehem. BGV A3 (GUV I 5190) besteht aus der Einzelprüfung (Sicht- und Messprüfung), einer Gefährdungsbeurteilung sowie einem Prüfprotokoll zu jedem einzelnen Prüfling. Nach jeder erfolgreichen Prüfung wird jedes Gerät mit einer individuellen ID-Nummer inkl. einem Barcode mit dem entsprechenden Termin zur nächsten Prüffrist versehen. Durch diese Barcodes und unserem hauseigenen „Termin-Erinnerungssystem“ bekommen Sie jedes halbe Jahr eine schriftliche Erinnerung des nächsten regulären Prüftermins. Durch diese Vorgehensweise können wir durchgängige Prüfzyklen und damit einen wichtigen Beitrag zu Ihrer Unternehmenssicherheit gewährleisten.

Die Durchführung der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) Prüfung erfolgt anhand vielerlei essentiellen Kriterien, um Ihnen hierdurch einen optimalen Schutz für Ihr Unternehmen zu gewährleisten. Alle zu prüfenden elektrischen Betriebsmittel werden nach den folgenden Prüfkriterien untersucht und dokumentiert:

  • Sichtprüfung – Wir stellen sicher, dass Ihre elektrischen Geräte keine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen.
  • Neben äußerlichen Mängeln prüfen wir zusätzlich den Zustand der Zugentlastung, den Biegeschutz, die Anschlussleitung (optische Kontrolle) sowie eine mechanische Beanspruchung.
  • Physikalische Größen – Von essentieller Bedeutung sind der Widerstand am Schutzleiter, der Isolationswiderstand, der Ersatzableitstrom, der Berührungsstrom, sowie der Schutzleiter- bzw. Differenzsstrom.
  • Funktionsprüfung – Die Prüflinge werde mittels unseren Spezial-Prüfgeräten gemäß Ihrer Bestimmung nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) geprüft. Nach erfolgreicher Messung werden die Daten samt aller Ergebnisse in einem Prüfprotokoll dokumentiert und Ihnen in komprimierter Form übergeben.

Die abschließende Beurteilung auf Basis aller gemessenen Datensätze erfolgt ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal. Nur wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich gemäß DGUV Vorschrift 3 abgeschlossen wurden, gilt ein Prüfling als Betriebssicher. Im weiteren Vorgang werden den einzelnen Prüflingen die Prüfplaketten erteilt und alle Ergebnisse in einem Prüfprotokoll dokumentiert, um Ihnen diese schließlich in komprimierter Form zur Verfügung zu stellen.

Bereits vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder aber auch Instandsetzung muss verpflichtend eine Prüfung ortsfester Betriebsmittel durchgeführt werden. Diese werden im Sprachgebrauch als an einen bestimmten Ort fest verankerte oder sehr massive Betriebsmittel beschrieben. Als Verantwortlichkeit für diese Art von elektrischen Anlagen wird der Betreiber der Anlage zur regelmäßigen Prüfung in mehrfacher Weise aufgefordert. Falls dieser unternehmerischen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wird, können ungeprüfte Geräte zu Unfällen und wirtschaftlichen Ausfallzeiten, im schlimmsten Falle aber sogar zu tödlichen Situationen führen.

Beispiele für ortsfeste Betriebsmittel

  • Büro: Präsentationsanlagen- und Gesprächsanlagen, elektr. verstellbare Tische
  • Werkstätte und Baustellen: Schweißgeräte, elektr. Werkbänke, Sägetische
  • Haushaltsgeräte: Kühlschränke, Herde, Wasserspender, Klimaanlagen

Bei der Durchführung einer Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 ist vor Allem die rechtliche Bedeutung der auf Basis der Prüfergebnisse erstellten Protokolle wichtig. Diese helfen Ihnen im unglücklichen Falle eines Unfalls als Nachweis zum Nachkommen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten gemäß DGUV V3. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Personen- oder Sachschaden handelt, mit unseren Messprotokollen sind Sie auf der sicheren Seite.

Gerne weisen wir im Rahmen dieser Informationen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mess- und Prüfprotokolle als offizielle Beweisurkunden für die Durchführung der DGUV V3 Prüfungen gehandhabt werden.

Beispiele ortsfester Betriebsmittel

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